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AGB

1. Angebote
a) Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich bestätigt wird, freibleibend.
b) An Mustern, Druckvorlagen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Vertragsabschluss
a) Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab.
b) Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise
a) Unsere Preise sind freibleibend. Die Preisangaben gelten - wenn nicht anders vereinbart - ab Lager, ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung. Beträgt der Rechnungswert einer Sendung weniger als 70 EURO, so behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von 5 EURO geltend zu machen.
b) Für Schneiden, Be- und Verarbeiten von Papieren und Kartons werden die entstehenden Kosten berechnet.
c) Unsere Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kostenfaktoren. Ändern sich diese bis zur Lieferung - insbesondere die Preise unserer Vorlieferanten - so sind beide Teile berechtigt, Verhandlungen zwecks Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist die betroffene Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Versand
a) Alle Sendungen ab Werk reisen auf Gefahr des Empfängers. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird.
b) Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen. Lieferungen durch unsere eigenen Kraftwagen erfolgen frei Haus.
c) Bei Postsendungen und Expresspaketen werden Porto und Verpackung berechnet.
d) Beschädigte Ware darf dem Beförderungsunternehmer erst nach ordnungsgemäßer Schadensfeststellung abgenommen werden. Bei Nichtbeachtung trägt der Käufer den daraus entstehenden Schaden.

5. Paletten
a) Kundenpaletten sind dem Lieferwerk rechtzeitig frachtfrei anzuliefern.
b) Leihverpackungen bleiben in jedem Falle unser Eigentum und müssen spätestens nach 6 Wochen, gerechnet vom Tage der Lieferung an, frachtfrei zurückgesandt werden. Bei Überschreitung der Rückgabefrist berechnen wir eine Leihgebühr von 1,50 EURO pro Palette und pro Woche. Für Beschädigungen jeglicher Art haftet der Käufer. Bei Verlust werden 10 EURO pro Stück belastet.

6. Lieferzeit
a) Lieferung von Lagersorten erfolgen in der Regel sofort ab Lager, im übrigen gilt die angegebene Lieferzeit nur annähernd. Bei Druck- und Anfertigungsaufträgen beginnt sie mit dem Eingang der endgültigen Druck- bzw. Anfertigungsgenehmigung durch den Käufer. Teillieferungen sind zulässig. b) Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Jeder Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. c) Höhere Gewalt: Betriebsstillegung durch Betriebseinschränkungen oder Mangel an Betriebs- oder Rohstoffen und ähnliche Fälle, welche einen Ausfall oder eine Verringerung der Produktion zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer des Mangels bzw. der Störung von der Einhaltung der bestätigten Lieferfrist bzw. von der Lieferung.

7. Lieferabweichungen
a) Für geringfügige Abweichungen in der Stoffzusammenstellung, Leimung, Farbe, Flächengewicht, Glätte, Reinheit und Härte der verwendeten Papierlagen der Klebung, Heftung und im Druck haftet der Lieferer nicht.
b) Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass sich die Ware für einen bestimmten Verwendungszweck eignet, insbesondere auch keine Garantie für bestimmte physikalische und chemische Eigenschaften unserer Ware und solche Folgen, welche sich aus der Wanderung von Weichmachern, Farbstoffen, Bindemitteln und anderen Zusatzstoffen ergeben.
c) Toleranzen: Vom Auftraggeber können Gewichts- und Maßabweichungen bei Papieren bis 10 % und bei Kunststoffolien bis zu 20 % nicht beanstandet werden. Bei Papier und Kunststoff sind Differenzen im Farbton bei Einfärbung und Aufdruck gegenüber Vorlagen und Mustern fabrikationstechnisch bedingt und können grundsätzlich nicht reklamiert werden. Wir behalten uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % über 500 Stück und 15 % unter 500 Stück der bestellten Mengen unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.

8. Entwürfe und Originale
Entwürfe und Originale sowie Musterarbeiten werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, extra berechnet. Die Muster sind unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet werden.
Durch die Vergütung von Kostenanteilen für Filme, Klischees (Zinkätzungen, Gummi- und Kunststoffdruckplatten, Matern, Stereos), Werkzeuge, erwirbt der Auftraggeber kein Anrecht auf Herausgabe der erwähnten Gegenstände.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle Druckvor- und Unterlagen, Klischees, Werkzeuge, Hilfsmittel usw. nach fünf Jahren ersatzlos zu vernichten, wenn zwischenzeitlich kein dafür entsprechender Folgeauftrag erteilt wurde.
9. Beanstandungen
a) Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind spätestens 4 Tage nach Feststellung des Fehlers schriftlich zu rügen.
Bei Beanstandungen von Zähl- und Sortierfehlern sind die in den Riesen befindlichen Zählzettel mit einzusenden.
Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl gegen Rücklieferung der Ware entweder kostenfrei ab Lager Ersatz leisten oder den berechneten Wert des gesamten Materials gutschreiben. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.
b) Werden Ausfallmuster dem Besteller zur Prüfung eingesandt, so haften wir nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem Ausfallmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird.
c) Die Anerkennung der Reklamation durch den Lieferanten muss in schriftlicher Form erfolgen. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Sechs Monate nach Lieferung können Gewährleistungsansprüche nicht mehr erhoben werden.

10. Zahlungen
a) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto vom Tage der Lieferung an gerechnet zu leisten, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Skontoabzug ist nicht zulässig, solange aus der Geschäftsverbindung ältere Forderungen offenstehen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
b) Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen.
c) Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, so sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
d) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung weiter zu liefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. e) Nehmen wir Wechsel an, so setzen wir stets Diskontfähigkeit voraus. Alle Unkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Haftung für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung wird ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt
a) Alle Waren bleiben unser Eigentum, bis wir wegen sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in bar befriedigt sind. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für uns. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
b) Sämtliche dem Besteller aus der Veräußerung der Vorbehaltsware oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er schon im voraus an uns ab. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit - nach unserer Wahl - freizugeben.
c) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten.
In diesem Falle ist der Besteller verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie uns oder unseren Bevollmächtigten Einsicht in die betreffenden Geschäftsunterlagen zu gewähren.
Zugriffe Dritter auf das Sicherungsgut sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer etwa notwendigen Intervention trägt der Besteller.

12. Datenschutz
Aufgrund des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit Ihnen ergebenden Daten speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verarbeiten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung betreffend die Froeb-Verpackungen GmbH ist Wurzbach. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung betreffend die Froeb-Verpackungen Sonneberg GmbH ist Sonneberg.
b) Gerichtsstand für die Froeb-Verpackungen GmbH ist Bad Lobenstein. Gerichtsstand für die Froeb-Verpackungen Sonneberg GmbH ist Sonneberg.

Froeb-Verpackungen GmbH, Wurzbach
Froeb-Verpackungen Sonneberg GmbH, Sonneberg



August 2022
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